Sonderurlaub Hochzeit - Titel - Amy & Jordan Photography

Sonderurlaub Hochzeit: Euer Hochzeitstermin ist auf einen Tag gefallen, an dem Ihr beide eigentlich arbeiten müsstet? Ihr wollt an der Goldenen Hochzeit Eurer Eltern teilnehmen und seit Euch nicht sicher, ob Ihr dafür Sonderurlaub beantragen könnt? Und wann wird der Sonderurlaub eigentlich bezahlt und wann nicht?


INHALT []
  1. Sonderurlaub Hochzeit - Recht auf Freistellung gemäß § 616 BGB
  2. Sonderurlaub Hochzeit: Wie viele Tage?
  3. Sonderurlaub Hochzeit: kirchliche Trauung
  4. Sonderurlaub Hochzeit: Nachtschicht
  5. Sonderurlaub Hochzeit: Prüft Eure Arbeits- und Tarifverträge
  6. Spezielle Fälle für den Sonderurlaub zur Hochzeit

Alles, was Ihr zum Thema Sonderurlaub Hochzeit wissen müsst und wer genau Anspruch auf wieviele Tage Sonderurlaub hat, erfahrt Ihr hier.

Sonderurlaub Hochzeit - Recht auf Freistellung gemäß § 616 BGB

§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die „persönliche Arbeitsverhinderung“, zu der auch der Fall der eigenen Hochzeit gehört. Wenn Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“, so muss der Arbeitgeber ihm frei geben und den Lohn zahlen.

Die eigene Hochzeit gehört laut Landes- und Bundesarbeitsgericht zu den wichtigen Gründen, warum Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte aus Gründen einer vorübergehenden, persönlichen Verhinderung gemäß § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von der Arbeit entschuldigt werden können. Was bedeutet das für Euch? Dass im rein juristischen Sinn ein Recht auf Freistellung für den Arbeitnehmer für die eigene Hochzeit besteht.

Da Freistellung im engeren Sinne aber bedeuten würde, dass Braut und/oder Bräutigam quasi nur zur rechtlichen Zeremonie freigestellt werden und danach sofort wieder zur Arbeit erscheinen müssten, halten die Arbeitsgerichte davon Abstand. Die Hochzeit wird somit als feierlicher Anlass gewertet, der nicht durch eine solche Einschränkung an Wert verlieren soll.

Sonderurlaub Hochzeit: Wie viele Tage?

Daher wird für Arbeitnehmer die Gewährung eines bezahlten Sonderurlaubes für die eigene Hochzeit nach Rechtssprechung als angemessen erachtet. Und zwar für einen kompletten Arbeitstag. Dazu zählt auch die eingetragene Lebenspartnerschaft Sonderurlaub.

Das ist der gesetzlichen Mindestanspruch, überprüft aber in jedem Fall Eure Verträge: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können dieses Gesetz aushebeln. Sie können den Sonderurlaub zur Hochzeit teilweise komplett streichen aber auch bis hin zu mehreren bezahlten Tagen Sonderurlaub ausweiten! Einen Blick in Eure Verträge müsst Ihr also auf jeden Fall werfen. Falls Ihr mehrere Tage frei braucht und wenn keine weiteren Angaben dazu in Euren Verträgen gemacht wurden, müsst Ihr den Antrag auf mehrere (bezahlte) Sonderurlaubstage mit Eurem Arbeitgeber individuell abklären.

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Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub gilt für den Arbeitnehmer nur, wenn er oder sie auch tatsächlich zum Arbeiten verpflichtet wäre. Wer sowieso im Urlaub ist, wegen Krankheit arbeitsunfähig ist oder gerade Elternzeit hat, der hat keinen Anspruch auf bezahlte Sonderurlaubstage. Auch keinen Anspruch haben Arbeitnehmer, die sich aufgrund von Gleitzeitregelung die Arbeitszeit selbst frei einteilen können. Denn dabei kann man die Kernarbeitszeit theoretisch problemlos tageweise verschieben.

Generell gilt: Der Arbeitnehmer hat ähnlich wie beim Erholungsurlaub kein Anrecht auf einen bestimmten Tag. Personalknappheit, Urlaubszeit, Veranstaltungen wie z.B. Messen - es kann viele Gründe geben, warum ausgerechnet Euer Hochzeitstermin eventuell mit den Vorstellungen des Chefs oder der Chefin korreliert. Bevor Ihr Location und Caterer bucht, kümmert Euch also erst um die Beantragung des Sonderurlaubs zur Hochzeit.

Sonderurlaub Hochzeit: kirchliche Trauung

Diese oben aufgeführten Regelungen gelten für die standesamtliche Hochzeit. Die kirchliche Trauung gilt dagegen als Privatangelegenheit. Daher könnt Ihr für den Tag der kirchlichen Trauung keinen bezahlten Sonderurlaub beantragen. Aber Ihr könnt natürlich mit Eurem Arbeitgeber sprechen. Eventuell könnt Ihr unbezahlten Sonderurlaub nehmen oder eben auf Euren Erholungsurlaub zurückgreifen. Auch für Hochzeiten im Ausland mit An- und Abreise stehen Euch keine bezahlten Sonderurlaubstage zu. Das muss ebenfalls individuell mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Sonderurlaub Hochzeit: Nachtschicht

Hier gilt es vor allem als Arbeitnehmer die Initiative zu ergreifen. Sprecht deswegen frühzeitig mit Eurem Chef. Schichtarbeiter werden normalerweise für die eigene Hochzeit bevorzugt behandelt. Hierbei wird versucht es intern zu regeln, sodass man nicht von der Arbeit zur Trauung gehen muss. Außerdem muss der Arbeitgeber auch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer je nach Schichtplan theoretisch zur Trauung erscheinen kann. Das ist vor allem wichtig für Angestellte, die viel Reisen, wie z.B. Kraftfahrer und Personal im Luft- und Fernverkehr. Macht den Termin für den Sonderurlaub in jedem Fall frühzeitig bekannt. Weißt dabei alle wichtigen Stellen, die für den Schichtplan verantwortlich sind, auf Eure Hochzeit hin.

Sonderurlaub Hochzeit: Prüft Eure Arbeits- und Tarifverträge

Werft bevor Ihr mit Eurem Chef oder der Chefin sprecht auf jeden Fall einen Blick in Euren Arbeitsvertrag. Viele Verträge beinhalten Regelungen zu Sonderurlauben.
Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung zu Sonderurlaub, müsst Ihr prüfen, ob diese z.B. durch eine Betriebsvereinbarung geregelt wird.

Wenn Euer Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, müsst Ihr zudem prüfen, ob eventuell dieser den Anspruch auf Sonderurlaub regelt. Tarifverträge können aber die Länge des Sonderurlaubs auch so regeln, dass z.B. ein Tag weniger Sonderurlaub gewährt wird als durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Es ist sogar möglich, dass eventuell kein Recht auf Sonderurlaub besteht. Beachtet dabei, dass die Eheschließung zum Teil nicht ausdrücklich erwähnt wird. Trotzdem gehen Arbeitsgerichte davon aus, dass die eigene Hochzeit zu den wichtigen Gründen gehört, weswegen ein Anrecht auf Freistellung bzw. Sonderurlaub für Arbeitnehmer besteht.

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Spezielle Fälle für den Sonderurlaub zur Hochzeit

Wer heiraten will, hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub von einem Arbeitstag. Alle anderen Teilnehmer einer Hochzeit haben dagegen keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Im Folgenden möchten wir für Euch auf einige Fälle eingehen, bei denen nach der gesetzlichen Regelung für Sonderurlaub gefragt wird.

Sonderurlaub zur Hochzeit: Öffentlicher Dienst

Wenn Ihr im Öffentlichen Dienst tätig seid, dann müsst Ihr in jedem Fall Euren individuellen Tarifvertrag prüfen. Beamte des Bundes, die heiraten wollen, müssen sich nach der Sonderurlaubsverordnung richten. Beamte der Länder unterliegen den Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Wir haben Euch hier die Links zu Informationsseiten der jeweiligen Tarifverträge zusammengestellt:

Sonderurlaub Hochzeit: Samstag

Es gilt das selbe wie oben schon erwähnt. Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub gilt für den Arbeitnehmer nur, wenn er oder sie auch tatsächlich zum Arbeiten verpflichtet wäre. Das bedeutet, wer samstags normale Arbeitszeit absolviert z.B. im Krankenhaus oder im Service, für den gelten die Regelungen wie oben beschrieben. D.h. rechtlicher Mindestsonderurlaub bezahlt von einem Tag mit evetuell vertraglicher Ausweitung bzw. Einschränkung.

Arbeitnehmern, die samstags ohnehin nicht arbeiten, stehen in diesem Fall kein Sonderurlaub für die eigene Hochzeit zu. Auch wer an einem Samstag heiratet und unter der Woche frei haben möchte, aber ohnehin nur montags bis freitags zur Arbeit geht, hat kein Anrecht auf bezahlten Sonderuraub, um die Vorbereitungen zur Hochzeit zu treffen.

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Sonderurlaub Hochzeit: Eltern

Die gesetzliche Regelung richtet sich wie oben beschrieben nach § 616 BGB. Das bedeutet es gilt: Arbeitgeber müssen Euch freistellen und weiterbezahlen, wenn Ihr für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, ohne Euer Verschulden und aus persönlichen Gründen Eure Arbeitsleistung nicht erbringen könnt. Dazu gehört auf jeden Fall die eigene Hochzeit. Außnamen sind besondere vertragliche Regelungen in Verträgen, z.B in Arbeits- oder Tarifverträgen.

Gibt es in Eurem Arbeits- oder Tarifvertrag keine Angaben zum Sonderurlaub, falls Eure Eltern oder Kinder heiraten? Dann gilt eine Hochzeit in der (engen) Verwandtschaft als Familienfeier und muss vom Arbeitgeber nach § 616 BGB ausgelegt werden. Da der Paragraph jedoch leider allgemein formuliert ist und weder auf die Dauer der Freistellung, noch auf die genauen Anlässe eingeht, muss immer im Einzelfall geklärt werden, ob der Arbeitgeber Euren Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub zur Familienfeier gewährt oder nicht.

Wer heiratet und Kinder im schulpflichtigen Alter hat oder findet eine Hochzeit im engeren Familienkreis statt, kann man die eigenen Kinder von der Schulpflicht befreien. Das geht meistens reibungslos, wenn eine frühe Absprache mit der Schule stattfindet. Für diese müsst Ihr einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung einreichen. Hier findet Ihr einen Vordruck zur Befreiung vom Unterricht. Unter Umständen möchte die Schulleitung von Euch das Aufgebot vom Standesamt sehen. Ist der Antrag eingegangen, entscheidet die Schule über die Unterrichtsbefreiung. Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung.

Sonderurlaub zur Silberhochzeit und zur Goldenen Hochzeit

Einen rechtlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB habt Ihr nur auf die eigene Hochzeit. Sowohl die Silberne Hochzeit und Goldene Hochzeit der Eltern oder der eigenen Silbernen Hochzeit: diese Hochzeiten werden wieder nach § 616 BGB vom Arbeitgeber als Familienfeier bewertet und individuell ausgelegt.
Da § 616 BGB so allgemein gehalten ist, finden sich aber in den Verträgen oft ausführliche Beschreibungen, für welche Art der Familienfeier Ihr Anrecht auf bezahlten Sonderurlaub habt. Prüft hier in jedem Fall wieder Eure Verträge! Vor allem Silberne und Goldenen Hochzeiten finden oft in diesen Verträgen Erwähnung.
Falls es keine spezielle Erwähnung in Verträgen gibt, dann lohnt es sich in diesen Fällen Sonderurlaub zu beantragen! Zur eigenen Silberhochzeit, Silberner oder Goldener Hochzeit der Eltern und zur Hochzeit der eigenen Kinder tendieren Arbeitgeber dazu, Sonderurlaubsanträgen stattzugeben.

Sonderurlaub Hochzeit: Geschwister

Die Hochzeit der Geschwister fällt unter ‘Hochzeit in der (engen) Verwandtschaft’ und wird nach § 616 BGB auch als Familienfeier ausgelegt. Vielleicht steht auch für diesen Fall etwas in Euren Arbeits- oder Tarifverträgen - also auch hier gilt: Verträge checken! Sonderurlaub einreichen könnt Ihr bei der Hochzeit der Geschwister also auf jeden Fall. Allerdings ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht verpflichtet, Euch den (bezahlten) Sonderurlaub zu bewilligen.

Bei der Hochzeit der Schwester oder des Bruders könnt Ihr natürlich, wenn es mit dem Sonderurlaub nicht klappt, Erholungsurlaub einreichen. Vermerkt dabei, dass Eure Schwester bzw. der Bruder heiratet. Eine Hochzeit steht meistens Monate im Voraus fest und daher wird kaum ein Arbeitgeber Euren Urlaubsantrag ablehnen. Falls Ihr für eine Familienfeier keinen (Sonder-)Urlaub bekommt, lasst Euch auf keinen Fall krankschreiben. Das kann unter Umständen eine fristlose Kündigung nach sich ziehen! Falls Ihr bei einer Ablehnung rechtliche Schritte erwägt, überlegt Euch gut, ob Euch der Sonderurlaub diesen Konflikt wert ist. Denn vielleicht könnt Ihr das Problem auch anders lösen könnt.

Bitte beachtet, dass dies keine Rechtsberatung ist! Wir haben lediglich für Euch die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Bei konkreten Fragen wendet Euch am besten an die Personalabteilung, Euren Betriebsrat, die Gewerkschaft oder ggf. an einen Anwalt.