Standesamtliche Trauung
Die standesamtliche Trauung ist nach deutschem Familienrecht das Rechtsgeschäft, das eine Ehe begründet. Da sie der Verwaltungsakt der Eheschließung ist, wird sie meist sachlich gehalten und findet in einem öffentlichen Gebäude statt. Höhepunkt der Trauung ist das Ja-Wort. Hier bekräftigen die Verlobten vor allen Anwesenden, dass es ihr freier Wille ist, den Partner zu heiraten. Anschließend erklärt der Standesbeamte Braut und den Bräutigam zu Mann und Frau und es können die Eheringe getauscht werden. Die standesamtliche Trauung steht in Deutschland auch homosexuellen Paaren offen. Vergesst außerdem nicht, dass Ihr Eure Trauzeugen bestimmt.
Kirchliche Trauung
In der römisch-katholischen Kirche ist die kirchliche Trauung die Begründung des Ehebundes und wird als Sakrament angesehen, das sich die Eheleute selber geben. Nach evangelischem Verständnis wird bei dieser Trauung eine bereits standesamtlich geschlossene Ehe lediglich rituell gesegnet. Eine kirchliche Trauung steht in den meisten Ländern nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Viele Paare entscheiden sich heutzutage auch für eine freie Trauung. Hier bringt das Paar sein Ja-Wort ergänzend zur standesamtlichen Trauung in einer feierlichen Zeremonie zum Ausdruck, mit oder ohne religiöse Elemente.
Grundsätzlich ist die Trauung in der Kirche keine Pflicht - Nur die standesamtliche Trauung ist unumgänglich, damit eine Ehe zivilrechtlich anerkannt wird. Seit Januar 2009 gilt: Ein Brautpaar muss keine Urkunde vom Standesamt vorweisen, wenn es kirchlich heiraten will.