Aussteuer - AdobeStock 53424666 - grafikplusfoto shutterstock

Aussteuer, Mitgift, Heiratsgut – viele Namen für eine alte Tradition. Die Aussteuer, früher auch als Heimsteuer bekannt, bezeichnet Güter, welche die Frau nach der Hochzeit mit in die Ehe bringt.

Aussteuer

Man versteht als Aussteuer einen kulturell üblichen „Gabentransfer“: Die Familie der Braut übergibt „Gaben“ an die Familie des Bräutigams oder direkt an das frisch vermählte Ehepaar. Bei der Mitgift handelt es sich hauptsächlich um Utensilien für den gemeinsamen Haushalt des Brautpaars wie Ess- und Kochgeschirr oder Handtücher. Neben dieser direkten Mitgift gibt es noch eine Indirekte: Die Braut allein erhält ein Geschenk von der Familie des Bräutigams.

Warum gibt es eine Mitgift?

Die Aussteuer stellt eine materielle Unterstützung für das Hochzeitspaar dar und soll einen guten Start in ein selbstständiges Leben mit gemeinsamem Haushalt ermöglichen. Zudem soll die Ehefrau bei einem überraschenden Todesfall ihres Gatten finanziell abgesichert sein. Neben dieser praktischen Seite, sehen Experten in der Mitgift auch eine soziale Komponente: Da weibliche Nachkommen früher oft finanziell benachteiligt waren, wurde mit der Aussteuer für einen kleinen Erbanteil gesorgt. Zudem sagt man, die Aussteuer sei ein Sinnbild dafür, dass die Familie der Braut einen besonderen Anteil an der Hochzeit des Paares und dessen zukünftige Kinder nimmt.

Lang bewährte Tradition bei einer Hochzeit

Bis ins 20. Jahrhundert war es eine altbewährte Tradition, dass Frauen bis zum Tag ihrer Hochzeit Haushaltsgüter geschenkt bekamen und sammelten. Schon in der ältesten Gesetzessammlung der Welt, dem Codex Hammurapi von König Hammurapis von Babylon, die vor 3700 Jahren entstand, war von einer Art Mitgift die Rede. Während die Aussteuer auch heutzutage in manchen Ländern noch üblich ist, geht diese Tradition in Deutschland immer mehr verloren und wird nur noch sehr selten ausgelebt. In einer Gesellschaft, in der Frauen ihr eigenes Geld verdienen und Brautpaare schon vor ihrer Hochzeit in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist es nicht mehr nötig, dass Frauen für den zukünftigen ehelichen Haushalt vorsorgen müssen. Auch das Erbrecht ist heute geschlechtsneutral geregelt, so dass keine Erbbenachteiligung eine Aussteuer für die Tochter rechtfertigen würde. Diese Gleichberechtigung spiegelt sich in der gesetzlich hinterlegten, freiwilligen Ausstattung des Kindes aus dem Elternvermögen (§ 1624 BGB) wider, wo Eltern anlässlich einer Hochzeit eine Schenkung vornehmen.