Als Ehe bezeichnet man eine rechtmäßig anerkannte Lebensgemeinschaft zweier Menschen. In der römisch-katholischen Kirche wird die Ehe als eines der sieben Sakramente verstanden. Im rechtlichen Sinn versteht man unter der Zivilehe eine Art bürgerlichen Vertrag, der nur vor einer dazu befugten Person, in Deutschland dem Standesbeamten, geschlossen werden kann.
Voraussetzungen für die Ehe
Die wichtigste Voraussetzung für eine Ehe ist, dass beide Partner ihr zustimmen und sie aus freien Stücken eingehen wollen. Außerdem darf keiner der beiden bereits verheiratet sein oder in einer anderen Form von Lebensgemeinschaft leben. Die Eheschließung zwischen engen Familienmitgliedern ist grundsätzlich verboten. Wollen zwei Menschen heiraten, von denen einer noch nicht volljährig, aber mindestens 16 Jahre alt ist, wird in Deutschland verlangt, dass ein Familiengericht der Eheschließung zustimmt. Nur eine Ehe, die vor einer dafür befugten Person geschlossen wurde ist rechtskräftig. Eine Eheschließung nur in der Kirche ist in Deutschland nicht rechtskräftig.
Entscheidung für die Ehe – und dann?
Hat ein Paar beschlossen den Bund fürs Leben einzugehen muss es sich bei dem für sie zuständigen Standesamt anmelden. Früher wurde dies „das Aufgebot bestellen“ genannt. Um sich für eine Eheschließung anzumelden sind verschiedene Dokumente und in der Regel die Anwesenheit beider Partner erforderlich. Eine geschlossene Ehe kann nur durch ein Gericht wieder geschieden werden.
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