Ich schon wieder Irgendwie hab ich in letzter Zeit nur Müll am Backen ;o)
Ich wollt heute ein Konto für meinen Jungen eröffnen für sein Konfirmationsgeld (das was er übrig gelassen hat ) Tja, jetzt fragten die mich als erstes, ob ich das alleinige Sogerecht hätte. Ich müsste eine Bescheinigung vom Vater bringen Ich bin wutentbrannt wieder abgedampft und hab natürlich vergessen zu fragen:
Hat der Vater dann auch automatisch Zugriff auf das Konto? Oder nur wir zwei zusammen? Beides hält mich davon ab. Bei ersterem kann er das Konto räumen, wenn er sieht das der Junge soviel Geld hat und bei zweiteren kann er dazwischen funken, wenn Junior Geld von seinem Konto möchte und wir ihn jedesmal um "Erlaubnis" fragen müssen. Gibt es da ne Möglichkeit zB das er zwar seine Zustimmung fürs Konto geben muss, aber zB keinen Zugriff darauf hat? Wenn nicht, würd ich einfach eins auf meinen Namen eröffnen. Aber dann wär ja bei Junior wahrscheinlich immer ein fahler Beigeschmack, weil ja dann sein Geld auf meinen Namen läuft. Ist doch doof, oder? Oder ab wann kann ein Jugendlicher sein eigenes Konto eröffnen? Erst mit 18? Oder können wir den Vater irgendwie umgehn mit nem klitzekleinen legalen Trick zB indem wir ein Konto auf mich eröffenen udn den Namen dann einfach in ein paar Wochen ändern? :8)
Frage an die Bankhasen - Konto für's Kind
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Bei vielen Dingen bin ich überfragt. Aber es gibt doch diese Taschengeldkonten. Und da ist es doch möglich, es zu eröffnen, wenn man noch nicht volljährig ist. Ich meine, sie sind doch auch frei von Kontoführungsgebühren und so.
Vor ein paar Jahren wollte ich auch ein Konto auf den Namen meines Patenkindes eröffnen. Dafür hätte ich auch die Unterschriften der Eltern gebraucht. Also gibts ein Konto auf meinen Namen mit einem Passwort. Mein Patenkind hat also keinen Zugriff auf das Konto, sondern bekommt es irgendwann mal komplett geschenkt. Aber mit dieser Variante ist euch ja nicht geholfen.
LG Claudia
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Als ich in die Lehre ging, haben meine Eltern auch ein Konto eröffnet- irgendwo mußte ja der Lohn hin...
Aber bitte frag mich nicht, wie das ablief- kann ja huete auch schon iweder ganz aaaaannnnders sein, ne?!
Sorry, kann Dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Geh doch einfach nochmal zur Bank und frag. Die können Dir mit Sicherheit am Besten weiterhelfen.LG, norwegenmaus
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*hm* und so ein Taschengeldkonto könnte er alleine eröffnen? Naja ich weiß nicht, Claudia. Dann kann er doch selbst das Geld auf'n Kopf hauen und darin ist er wirklich gut (siehe Thread wegen Taschengeldparagraphen) Das ist jetzt vielleicht auch nicht die optimalste Lösung.
Wenn es garnicht anders geht, dann nehm ich natürlich das Konto auf meinen Namen. Aber ich wollt halt das er schon sieht, das es existiert, aber eben auch nicht alleine unbedingt dran kommt.EDIT: ich war so wütend und aufgeregt udn hab garnichts mehr gefragt, als ich abgedampft bin. Weil ich halt schon wieder mit diesem vermaledeiten Vater konfrontiert wurde, der sich seit gut 7 Jahren nicht um den Jungen kümmert.
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Nicht wütend sein.....
Ja, es ist wirklich so, dass wenn Ihr beide erziehungsberechtigt seid bzw. das gemeinsame Sorgerecht habt, dass der Vater mit unterschreiben muss.
Die Verfügungsberechtigung kann man festlegen, ob die Eltern jeweils alleine oder -wie in Eurem Fall- Beide gemeinsam über das Geld verfügen dürfen.
Genauso wird festgelegt, ob Dein Sohn mit oder ohne Eure Zustimmung über das Guthaben verfügen darf.
Leider gibt es keinen kleinen legalen Trick um auf die Unterschrift des Vaters zu verzichten.
Ich denke, dass es wirklich das Beste für Euch ist, wenn Ihr das Geld auf deinen Namen laufen lässt. Denn auch wenn Du es in ein paar Wochen auf den Namen Deines Sohnes umschreiben möchtest, benötigst Du die Unterschrift des Vaters.
Ganz alleine kann Dein Sohn erst ein Konto eröffnen, wenn er volljährig ist!
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. Bin Bankkauffrau und kann sowohl Dich als aber natürlich auch die Bank verstehen! -
Hallo Zuckersternchen,
ich hätte da vielleicht eine Lösung für dich!
Legt doch einfach ein Online-Konto für Junior an, z. B. bei der IN*-Diba (da hab ich auch eins, daher weiß ich das, heißt Extra-Konto). Das heißt zum Kontoeröffnen etc benötigst du zwar immer noch die Unterschrift vom Vater, aber Geld abheben kannst du nur über ein Referenzkonto! Das könnte ja zum Beispiel deines sein. Dazu gibt es PIN etc, also alles ganz sicher und auf die hätte der Vater ja keinen Zugriff!
Und die Verzögerung beim Überweisen etc ist ja eigentlich kein Problem, weil zeitgleich, während ihr z. B. vom Extra-Konto eures Juniors was auf das Referenzkonto überweist, könnt ihr eurem Junior das Geld ja geben. Und wenige Tage später habt ihr das Geld dann wieder auf dem Konto.Könnte das vielleicht was für euch sein?
Hoffe, ich konnte euch damit weiterhelfen! -
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Ich habe bereits vor drei Jahren ein Konto für Junior (damals 9) eröffnet und brauchte ebenfalls das Einverständnis des Vater (weil gemeinsames Sorgerecht). Ohne geht es wirklich nicht. Verfügen kann über das Konto nur Junior selbst und ich. Er hat seine eigene EC-Karte, hebt selbstständig Geld ab und zahlt auch selbstständig ein. Das Konto haben wir bei der Sp*arkasse.
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Pedilein
Danke gute Idee Die zeitliche Verzögerung wäre kein Problem, er will ja hoffentlich keine Beträge abheben, die einem das Wasser in die Augen treibenEllen
Danke dir auch! Natürlich kann ich die Bank verstehn. Ich ärger mich dann nur immer über mich selbst, weil ich eigentlich das alleinige Sorgerecht schon lange beantragen wollte und mir nur der Stress und die Angst vor wütenden Anrufen des Vaters, halt die Konfrontation mit ihm, mir Sorgen bereitet udn mich davon abhält.
Brauch ich nur dei Zustimmung des Vaters für das eröffnen oder muss er auch zu den Formalitäten zustimmen wie zB wer Zugriff darauf hat?Benny
Danke auch an Dich!
Darf der junge dann abheben soviel er will oder ist das begrenztAber ich glaube, das beste ist es wirklich, wenn ich mich abgeregt hab und mein Puls und mein blutdruck wieder im Normalbereich laufen, geh ich nochmal hin und frag nochmal vor Ort.
Trotzdem Danke für euren lieben und vorallem schnellen Antworten =)
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zuckersternchen
Ja, er hebt ab so viel wie er will. Aber da er sehr sparsam ist, geht er fast nie an sein Konto :D.Ich denke, du solltest dich nochmal in Ruhe erkundigen.
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Ich hatte genau das selbe Problem und habe kein Konto oder Sparbuch auf den Names des Kindes eröffnet. Gemeinsames Sorgerecht heißt auf jeden Fall, daß beide Elternteile Zugriff zu dem Geld haben.
Die Idee mit dem Extra-Konto bei der In*-Diba find ich gut, allein die Tatsache, daß der Vater vielleicht doch ran kann (wer er denn davon weiß), würde mich abschrecken.
Das Geld von den Kindern ist auf meinem Extra-Konto, sie bekommen ihren Teil der Zinsen und wenn eines der Kinder Geld haben möchte, dann geht es eben nur über mich. Ich finde da auch nichts schlimmes dran. Größere Ausgaben sollten sowieso mit mir abgesprochen werden. -
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Zitat
Original von zuckersternchen
Ellen
Brauch ich nur dei Zustimmung des Vaters für das eröffnen oder muss er auch zu den Formalitäten zustimmen wie zB wer Zugriff darauf hat?Kann Dich schon verstehen....
Normalerweise gibt es einen Kontoeröffnungsantrag auf dem beide Elternteile unterschreiben müssen und dann eine sog. "Zustimmungserklärung für Minderjährige" auf dieser ist auch die Verfügungsregelung festgehalten und auch diese muss von Beiden unterschrieben werden. -
Wenn das Konto auf den Namen deines Sohnes läuft müssen beim gemeinsamen Sorgerecht IMMER beide unterschreiben. Da wirst du nicht drumrum kommen, wenn du es nicht auf deinen Namen machen möchtest.
ZitatOriginal von Die Süße
Ich hatte genau das selbe Problem und habe kein Konto oder Sparbuch auf den Names des Kindes eröffnet. Gemeinsames Sorgerecht heißt auf jeden Fall, daß beide Elternteile Zugriff zu dem Geld haben.Also du kannst bei einem Konto auf den Namen deinen Sohnes festlegen, ob die Elternteile alleine oder gemeinsam Verfügungsberechtigt sein sollen. Soll das für deinen Sohn denn ein Girokonto oder ein Sparbuch sein? Bei einem Sparbuch wäre das ganze recht einfach. Ihr macht das mit der alleinigen Verfügung, aber ohne das Sparbuch kann der Vater kein Geld abheben. Du müsstest also nur das Buch irgendwo bei dir aufbewahren, wo er nicht ran kommt, dann kann nix passieren. Und du und dein Sohnemann können unter Vorlage des Buches normal verfügen.
Bei einem Girokonto würde ich an deiner Stelle dann die gemeinsame Verfügung für die Eltern vereinbaren. Dann könnte dein Sohn ja trotzdem alleine verfügen z.B. auch mit ec-Karte. Wenn was besonderes wäre und du dran müsstest könntest du dir die Karte von deinem Sohn leihen und damit was abholen, der Vater kommt alleine nicht dran. Bei dieser Variante wäre es aber nicht möglich, dass du eine ec-Karte auf deinen Namen beantrgst...
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