Hallo,
hat jemand eine Ahnung.
Folgender Fall:
Freitag habe ich geparkt. Komme nach Feierabend hin und denke noch von weiten, man habe ich so weit vom Bordstein weggeparkt. habe auf einer Straße vor einem Hausgeparkt. Diese haben Einfahrten zu ihrer Garage.
Sehe eine Knolle. Habe angeblich die Einfahrt zugeparkt. 15,00 €. Ich habe wie das Auto nun stand fotografiert. Dachte noch wo habe ich es den zugeparkt und ich glaube es auch nicht. Die Straße ist öffentlich.
Polizei wo wir nachgefragt haben, sgaten Rechnung kommt vom Abschleppdienst der uns zurück geschoben hat mit Laufrädern. Die Frau des Hauses sagte mir ihr Mann kam nicht raus. Wollte Fotos sehen wie ich angeblich geparkt haben soll. Diese kommen wohl mit der Rechnung des Abschleppunternehmens.
Muss ich die Rechnung bezahlen?
Ich kann mir nicht vorstellen das ich es dazu geparkt habe. Der war bestimmt zu b.... raus zu kommen, da er alt war.
Habe nun folgendes gelsen:
Aber wenn nur teilweise vor einer (normalen, also NICHT Feuerwehr-) Einfahrt geparkt wird und sich dies nur behindernd auswirkt, kann durchaus abgeschleppt werden, aber dann nur auf Kosten des Veranlassers, der sich die Kosten nur schwerlich über die GoA vom Falschparker zurückholen könnte.
Danke schon mal