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Wie so vieles im Leben hat auch die Eheschließung finanzielle bzw. steuerliche Auswirkungen.

Geschenke vom Finanzamt

Als Geschenk vom Finanzamt kann man den Steuerklassenwechsel der Brautleute bezeichnen.

Waren beide vorher in der teuersten Lohnsteuerklasse 1 zu finden, dürfen sie jetzt die Steuerklassen wechseln. Verdienen die Eheleute beide in etwas gleich viel Gehalt, so nehmen die meisten Paare beide Lohnsteuerklasse 4. Verdient einer wesentlich mehr als der andere, so entscheiden sich die Paare dafür, dass der Mehrverdiener in die vorteilhafte Klasse 3 geht und der, der weniger verdient in Lohnsteuerklasse 5 wechselt, um so gemeinsam Steuern zu sparen.

Diese Steuervorteile gelten seit dem 01.10.2017 nicht nur für Ehen zwischen Mann und Frau. Homosexuelle Ehen haben damit nun auch alle steuerlichen Vorteile.

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