Hallo!
Letzte Woche haben wir den Bescheid zur Neuberechnung des Elterngeldes bekommen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Bescheid aus dem Jahr 2010 nicht geändert werden. Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
Gruß Janeline
Elterngeld Neuberechnung 2011 - Widerspruch einlegen?
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Ja, es lohnt sich, denn es muss dann offen gehalten werden bis eine gerichtliche Entscheidung gefällt wurde.
Es gitb bisher dafür keinerlei gesetzliche Grundlagen, ganz im Gegenteil, das SGB schließt solche Änderung bereits bestandskräftiger Bescheide eigentlich aus, somit muss dies vor Gericht geklärt werden und liegt wohl auch schon irgendwo zur Klärung!
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Danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir eine gesetzliche Grundlage nennen auf die ich mich beziehen kann?
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Würde mich auch interessieren...
Ich habe bisher nur den Bescheid bekommen dass das EG ab Januar 2011 geändert wird und dass mir noch ein gesonderter Bescheid über die zukünftige Höhe zugeht.
Da mein EG bisher immer so um den 12.-14. des Monats erst kommt, kann ich noch nicht sagen was passiert. Habe bisher das Schreiben noch nicht bekommen aber die EG-Überweisung für Januar auch noch nicht.
Was ist, wenn ich Einspruch erhebe? Wird dann mein EG bis zur Entscheidung (das kann sich doch dann Monate hinziehen) eingefroren? Das kann ich mir nämlich finanziell nicht leisten.
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Was ist, wenn ich Einspruch erhebe? Wird dann mein EG bis zur Entscheidung (das kann sich doch dann Monate hinziehen) eingefroren? Das kann ich mir nämlich finanziell nicht leisten.
DAs dürften sie nicht machen.Begründen kann man es mit http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html , denn dies wird als Begründung z.T. angegeben, warum sie ädnern dürfen und das interpretiere ich eindeutig anders
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Oh das Interessiert mich auch,
ich habe auch noch keine Neuberechnung erhalten und Ausgezahlt wird bei mir erst am 24. des Monats.Vielleicht kann ein geschickter Schreiber mal einen Mustertext verfassen und Susannea schaut mal drüber?
Ich bin nicht so gut im verfassen solcher schreiben -
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Vielleicht kann ein geschickter Schreiber mal einen Mustertext verfassen und Susannea schaut mal drüber?
Ich bin nicht so gut im verfassen solcher schreibenOh das wär toll.... oder susannea, könntest du vielleicht??? *ganz lieb guck*
(betrifft uns zwar nur noch für zwei Monate, aber die Kürzung sind insg. 60€ und das ist schließlich auch Geld)...lg nana
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Unsere tochter ist ja Ende November geboren.
Einen Bescheid habe ich noch nicht bekommen (hab auch noch nichts beantragt). Heißt das, dass wir nur noch 65 % (?) bekommen, weil der Bescheid erst aus dem Jahr 2011 sein wird?
Ich hatte gedacht, es hängt vom Geb.datum des Kindes ab.
Macht es Sinn, dann gegen den Bescheid auch Einspruch einzulegen?
Und noch eine Frage (ich eröffne mal keinen neuen Thread, auch wenn es hier nur halb hinbehört)
MuSchu-Zeiten sind ja Pflicht-Elternzeiten.
Da ich Beamtin bin, bekomme ich während des MuSchu mein volles Bruttogehalt ausgezahlt. Durch einen Steuerklassenwechsel hab ich aber weniger Netto als vor der Geburt. Bekomme ich dann also für den Differenzbetrag Elterngelt ausgezahlt (also 65/67 % von der Differenz?).
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Da ich Beamtin bin, bekomme ich während des MuSchu mein volles Bruttogehalt ausgezahlt. Durch einen Steuerklassenwechsel hab ich aber weniger Netto als vor der Geburt. Bekomme ich dann also für den Differenzbetrag Elterngelt ausgezahlt (also 65/67 % von der Differenz?).
Nein, sondern maximal die Differenz wenn das Elterngeld höher wäre als das Einkommen.UNd ja, Widerspruch äwre auch hier sinnvoll, denn dafür, dass die Bearbeitung ins Jahr 2011 dauert, könnt ihr ja wohl nichts!
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Susanne: Eine Frage hätte ich noch zum Widerspruch. Muss ich mich auf irgendein Gesetz, etc. berufen? Oder reicht ein schlichtes Schreiben "Ich reiche Widerspruch gegen den Bescheid vom.....ein".?
Habe so etwas noch nie machen müssen....
LG Eva
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Ich würde mich wohl aufs Gestez berufen und darum bitte es bis zur richterlichen Entschiedung ruhen zu lassen.
Leider fehlt mir dazu aber gerade das Aktenzeichen.
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Habt ihr schon den neuen Bescheid erhalten? Ich habe bisher nur ein Schreiben bekommen, dass ich im Januar einen neuen Bescheid erhalte.
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Habt ihr schon den neuen Bescheid erhalten? Ich habe bisher nur ein Schreiben bekommen, dass ich im Januar einen neuen Bescheid erhalte.
Nein, ich warte auch noch.
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Habt ihr schon den neuen Bescheid erhalten?
Japp, war heute in der Post
edit: Susannea: auf welches Gesetz würdest Du Dich berufen? Sie heben den alten Bescheid ja nach § 48 I SGB X auf. Und erteilen mir gleichzeitig einen neuen.
Mir würde jetzt zum § 48 nur einfallen, dass das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen rechtlichen Änderung nicht erfüllt ist, denn meines Erachtens ist eine Änderung um 2 % keine wesentliche Änderung. Ich meine mal gelesen zu haben, dass es erst ab 5 % als wesentliche Änderung gilt... -
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Japp, war heute in der Post
edit: Susannea: auf welches Gesetz würdest Du Dich berufen? Sie heben den alten Bescheid ja nach § 48 I SGB X auf. Und erteilen mir gleichzeitig einen neuen.
Mir würde jetzt zum § 48 nur einfallen, dass das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen rechtlichen Änderung nicht erfüllt ist, denn meines Erachtens ist eine Änderung um 2 % keine wesentliche Änderung. Ich meine mal gelesen zu haben, dass es erst ab 5 % als wesentliche Änderung gilt...
Genau nach dem darf es meiner Meinugn nach gar nciht geädnert werden, denn es erfolgt nicht zugunsten des Betroffenen.Damit bleibt die Bestandskraft, wird jedenfalls dort so gesagt. Also würde ich es mit genau dem begründen!
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Genau nach dem darf es meiner Meinugn nach gar nciht geädnert werden, denn es erfolgt nicht zugunsten des Betroffenen.
Das ist aber Satz 2. Aufgehoben wird nach § 48 I Satz 1... und es ist eine gebundene Entscheidung in Satz 1
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Ich möchte auch Widerspruch einlegen, bin mir aber unschlüssig, was genau ich schreiben soll, denn einfach nur Widerspruch ohne Begründung einzureichen, geht ja nicht. Oder erst mal nur Widerspruch einlegen und schreiben, dass die Begründung noch folgt... auch doof.
susannea: Wie hast du das formuliert? Könntest du nicht deine Formulierung hier einstellen *bitte* *bitte* =-)
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susannea: Wie hast du das formuliert? Könntest du nicht deine Formulierung hier einstellen *bitte* *bitte* =-)
ich schließ mich an, weiß nämlich leider auch absolut nicht, wie ich das formulieren soll... -
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ich schließ mich an, weiß nämlich leider auch absolut nicht, wie ich das formulieren soll...
Ich habe gar nicht formuliert, denn ich kriege ja schon lange keines mehr, Stella wird Freitag 2!Das ist aber Satz 2. Aufgehoben wird nach § 48 I Satz 1... und es ist eine gebundene Entscheidung in Satz 1
Nein, da irrst du, es ist Satz 1Zitat§ 48
Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,
2. der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist,
3. nach Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsaktes Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, oder
4. der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.
Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum auf Grund der besonderen Teile dieses Gesetzbuches anzurechnen ist, der Beginn des Anrechnungszeitraumes.
Edit: Ich sehe gerade, du meintest Absatz 1, Satz 1.
Ich dneke nicht, dass man dies so einfach vereinzeln darf. -
Edit: Ich sehe gerade, du meintest Absatz 1, Satz 1.
Genau!Ich dneke nicht, dass man dies so einfach vereinzeln darf.
Wie auch immer, ich werde Widerspruch einlegen und mich wohl auf die Wesentlichkeit beziehen. Es sei denn, mir fällt noch was besseres ein... -
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