Danke Hektika für deine Links, da werde ich gleich mal lesen!!!
EDIT: Ja, bedeutet Niedersachsen.
Danke Hektika für deine Links, da werde ich gleich mal lesen!!!
EDIT: Ja, bedeutet Niedersachsen.
Ich bin hier inzwischen etwas weiter. Habe den passenden Passus gefunden und die Anträge sind vorbereitet, wir versuchen nun einfach auf gut Glück rückwirkend für Kind 1 noch das Geld zu bekommen. Versuchen kann man ja.
Wegen Beihilfe: die Kinder sind nicht bei mir versichert, also werde ich wohl auch nicht davon profitieren.
Wegen Beihilfe: die Kinder sind nicht bei mir versichert, also werde ich wohl auch nicht davon profitieren.
Na klar, bei Sachen, die die GKV nciht zahlt kann das manchmal von Vorteil sein!
Na klar, bei Sachen, die die GKV nciht zahlt kann das manchmal von Vorteil sein!
Das musst du mir etwas näher erläutern?!
Das musst du mir etwas näher erläutern?!
Der Beihilfeanspruch für die Kidner besteht ja unabhängig davon, wo sie versichert sind. Allerdings zahlt die Beihilfe natürlich nur Sachen, die die KK nicht schon bezahlt hat.
Somit kann es manchmal auch so sein, dass die Krankenkasse der Kidner etwas nicht bezahlt, aber die Beihilfe dann einen Teil übernimmt!
Hallo Mirja,
ich bin Landesbeamtin in Niedersachsen und ich bekomme zurzeit (bin in Elternzeit) fast die gesamten KK-Beiträge erstattet (das heißt alles, bis auf Zusatzleistungen). Wenn man höher als A 8 ist, bekommt man nur 31 EUR erstattet.
Man bekommt die KK-Beiträge übrigens auch erstattet, wenn man arbeitet (EDIT: gemeint ist natürlich in Elternzeit), man darf nur nicht mehr als 50% der regulären Arbeitszeit arbeiten. Deswegen arbeite ich derzeit 49%. Das wusste bei uns übrigens auch so gut wie keiner.
Für mich ist die NLBV zuständig, dort steht Folgendes dazu:
ZitatErstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Hier der Link:
http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.ph…505&_psmand=111
Es steht ganz unten und rechts ist auch der Antrag als Download...
*mich kurz einwerfe*
Sweety:
Ich bin auch Landesbeamtin in Nds .Aber das mit den 50% arbeiten wusste ich nicht Mist das wäre bei mir echt hilfreich gewesen weil Junior bei mir mit versichert ist ..
Ansonsten kann ich mich Sweetybrauts Ausführungen nur anschließen.
Ist das mit den 50% bei Euch nur während der Elternzeit? In BW ist das nur wenn man während der Teilzeit Arbeit auch die Elternzeit nimmt und es sind nur 42 Euro.
Der Beihilfeanspruch für die Kidner besteht ja unabhängig davon, wo sie versichert sind. Allerdings zahlt die Beihilfe natürlich nur Sachen, die die KK nicht schon bezahlt hat.
Somit kann es manchmal auch so sein, dass die Krankenkasse der Kidner etwas nicht bezahlt, aber die Beihilfe dann einen Teil übernimmt!
Hieße das dann in meinem Fall, dass ich trotzdem einen Beihilfeanspruch von 70% habe, auch wenn die Kids nicht mit bei mir versichert sind? Dann würde ja auch mein KK Beitrag sinken?!
Man bekommt die KK-Beiträge übrigens auch erstattet, wenn man arbeitet, man darf nur nicht mehr als 50% der regulären Arbeitszeit arbeiten. Deswegen arbeite ich derzeit 49%. Das wusste bei uns übrigens auch so gut wie keiner.
Für mich ist die NLBV zuständig, dort steht Folgendes dazu:
Müssen dafür die Kinder bei mir versichert sein? Das geht aus dem Link nicht hervor, bei mir ist auch der NLBV zuständig. Das mit den 49% arbeiten ist übrigens ein super Tipp, mehr als halbe Stelle würde es eh erstmal nicht mehr werden.
Was ich echt krass finde, dass solche Dinge nicht einmal unser Personalrat weiß, irgendwie kann es das doch echt nicht sein.
Hieße das dann in meinem Fall, dass ich trotzdem einen Beihilfeanspruch von 70% habe, auch wenn die Kids nicht mit bei mir versichert sind? Dann würde ja auch mein KK Beitrag sinken?!
Müssen dafür die Kinder bei mir versichert sein? Das geht aus dem Link nicht hervor, bei mir ist auch der NLBV zuständig. Das mit den 49% arbeiten ist übrigens ein super Tipp, mehr als halbe Stelle würde es eh erstmal nicht mehr werden.
Was ich echt krass finde, dass solche Dinge nicht einmal unser Personalrat weiß, irgendwie kann es das doch echt nicht sein.
Wie kommst du immer darauf, dass das was mit der Versicehrugn der Kidner zu tun hat, die kannst du versichern, wie du willst. Der Beihilfeanspruch für sie und damit der höhere für dich ist imemr vorhanden. Auch wenn du in der GKV wärst!
Weil mir das hier ständig, scheinbar total uninformierte Menschen erzählen, selbst Kollegen mit Kindern
Aber jetzt bin ich schlauer, ich danke dir!!!!
Müssen dafür die Kinder bei mir versichert sein? Das geht aus dem Link nicht hervor, bei mir ist auch der NLBV zuständig. Das mit den 49% arbeiten ist übrigens ein super Tipp, mehr als halbe Stelle würde es eh erstmal nicht mehr werden.
Was ich echt krass finde, dass solche Dinge nicht einmal unser Personalrat weiß, irgendwie kann es das doch echt nicht sein.
Nein, meine Tochter ist auch nicht über mich versichert, sondern gesetzlich über meinen Mann.
Ich fand das auch krass, auch unsere Personalstelle wusste nichts davon. Nachdem ich dann mit 49% angefangen habe und alle sich gewundert haben, warum so eine krumme Zeit, ist es bei uns nun auch bekannt.
Übrigens habe ich eine Freundin, die Bundesbeamtin ist und ich bin mir ziemlich sicher, dass bei ihr die gleichen Regelungen gelten.
Selina: Ja, das gilt nur, solange man in Elternzeit ist, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Und, wie gesagt, nur wenn man nicht höher als A 8 ist, bzw. ab A 9 bekommt man nur 31 EUR.
Übrigens habe ich eine Freundin, die Bundesbeamtin ist und ich bin mir ziemlich sicher, dass bei ihr die gleichen Regelungen gelten.
Das ist unwahrscheinlich, die haben so bescheuerte, andere Regelungen zur Beihilfe, dass ich jedes Mal das K*** kriegen!
Aber die Erstattung der KK-Beiträge hat doch nichts mit der Beihilfe zu tun, oder?
Ich weiß auf jeden Fall, dass sie zuletzt meinte, dass sie erstmal nicht Vollzeit arbeitet, weil sie eben die KK-Erstattung nutzen will. Und ich meine, als wir darüber gesprochen haben, dass es gleich war, wie bei uns auch.
Aber die Erstattung der KK-Beiträge hat doch nichts mit der Beihilfe zu tun, oder?
Ich weiß auf jeden Fall, dass sie zuletzt meinte, dass sie erstmal nicht Vollzeit arbeitet, weil sie eben die KK-Erstattung nutzen will. Und ich meine, als wir darüber gesprochen haben, dass es gleich war, wie bei uns auch.
Achso, du beziehst das auf die Erstattung, die ist auch in jedem Bundesland und bei Bundesbeamten noch mal, unterschiedlich, da Bematenrecht Landesrecht ist und Bundesbeamten einzeln sind!
Selina: Ja, das gilt nur, solange man in Elternzeit ist, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Und, wie gesagt, nur wenn man nicht höher als A 8 ist, bzw. ab A 9 bekommt man nur 31 EUR.
Genau ich bekomme mit A7 auch 31 € solange ich in Elternzeit bin. Quasi ein Zuschuss
Ich arbeite ja keine 50% - aber ich habe meine Elternzeit jetzt wegfallen lassen bzw. aufsparen. Ich glaube das ist es mir nun wert - wie eine Art Sicherheit. ES sind zwar jeden Monat 42 Euro (netto) - aber dafür habe ich die Sicherheit dass ich JEDERZEIT nochmal in Elternzeit gehen kann, falls meine Betreuung wegfällt. Da wir keine Omas haben die dann einspringen könnten ist es halt echt riskant. Und wenn ich dann unbezahlten Urlaub nehmen müsste hätte ich ja keine Beihilfe mehr.
ich seh´s jetzt einfach als eine Art Versicherung an, die mir eben versichert dass ich jederzeit problemlos im Job wieder aussteigen kann und gut ist. Und ärgere mich nicht mehr
Achso, du beziehst das auf die Erstattung, die ist auch in jedem Bundesland und bei Bundesbeamten noch mal, unterschiedlich, da Bematenrecht Landesrecht ist und Bundesbeamten einzeln sind!
Da sweetybraut ja niedersächsische Landesbeamtin ist, ist es bei ihrer bundesbeamteten Freundin in diesem Punkt tatsächlich gleich.
Zitat von weiter oben :
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung: siehe § 9 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung. Das ist zwar ein Bundesgesetz, über § 81 Niedersächsisches Beamtengesetz aber auch für Landesbeamte in Niedersachsen anzuwenden.
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