Hallo,
der ein oder andere wird sich vielleicht noch erinnern...
Hier mal eine kleine Zusammenfassung:
Wir hatten eine deutsch-italienische Zwei-Mann-Band zu unserer Hochzeit am 07.08.04 gebucht. Aufbau sollte um 14 Uhr stattfinden, so dass die Musik spielt, wenn wir um 16 Uhr den Saal betreten.
Und hier die Realität:
Die Band kam zwar am Hochzeitstag, aber erst um 16:30 Uhr (weil die Mutter des Hauptmusikers dessen Auto zum einkaufen genommen hatte...), so dass sie um 17:30 Uhr angefangen haben zu spielen. Anstatt der zwei gebuchten Männer kamen nur ein Mann und eine Frau (die im Übrigen bloß "Animierdame" war).
Der Streitpunkt:
Wir haben noch nach der Feier mit den Herrschaften abrechnen wollen und ihnen anstatt der vereinbarten 850 € (lt. Vertrag eigentlich noch zzgl. MwSt.) nur 600 € angeboten, da wir es nicht eingesehen haben, so viel zu zahlen für etwas, was wir nicht bekommen haben. Wutentbrannt sind die beiden Kasper dann gefahren und haben uns mit dem Geld in der Hand stehen lassen.
Ich bin am darauffolgenden Montag direkt zu meinem Anwalt, um ihm alle Unterlagen zu übergeben für den Fall, dass Post von gegnerischer Seite eintrudelt. Wir haben ihm den Vergleichsbetrag von 700 € angeboten. Keine Reaktion.
Im Oktober kamen dann Briefe von seinem Anwalt, die mein Anwalt geduldig beantwortete. Unter anderem schrieb der Anwalt von ihm, dass es an dem Tag zu erheblichem Aquaplaning aufgrund von Regen gekommen sei und daher die Zündkerzen des Autos erst getrocknet werden müssten etc. - völliger Unsinn. Wir haben eine Karte vom Deutschen Wetterdienst angefordert, der bestätigte, dass es zu den möglichen Uhrzeiten und auf der besagten Strecke überhaupt nicht geregnet hat.
Am 27.04.05 (also letzte Woche) war die Güteverhandlung vor Gericht.
Gefordert hatte unser lieber Musiker 2.364 €, weil wir uns nicht an unseren Vertrag gehalten hätten. Bezahlen müssen wir nun 986 €, also die ursprünglich vereinbarten 850 € zzgl. MwSt. Wir haben glücklicherweise aber eine Rechtsschutzversicherung, die die Prozess- und Anwaltskosten trägt. Unser lieber Musiker nicht (gewerblich). Somit hat mein Anwalt uns ausgerechnet, dass dem Guten wohl am Ende doch nur 200-300 € übrig bleiben, weil er nun ja auch noch die Mehrwertsteuer abführen muss, was er ja nach besagtem Hochzeitsabend wohl eher nicht gemacht hätte, da er die MwSt. auch nicht haben wollte.
Also immerhin ein klein wenig Genugtuung...Wir hätten es zwar auch drauf ankommen lassen können mit Zeugenaussagen, Beweisaufnahme etc., aber in vielen Punkten war der Vertrag leider etwas undurchsichtig, was eben zu Zweifeln auf beiden Seiten hätte führen können.
Liebe Bräute, macht wasserdichte Verträge mit euren Musikern oder wem auch immer - das erspart eine Menge Ärger...