Eheschließung
Die Eheschließung ist der bürokratische Teil der Hochzeit.
Ein jedes Brautpaar muss die Ehe vor dem Standesbeamten schließen und die Frage zur Eheschließung vor diesem mit Ja beantworten um kraft Gesetzes rechtmäßig angetraute Eheleute zu werden.
Die kirchliche Trauung ist dann meistens nur der Zusatz zur Hochzeit oder die Verkörperung der Eheschließung vor Gott.
In anderen Ländern wir daher die kirchliche Trauung gleichzeitig als Eheschließung angesehen und der Weg zur Behörde bleibt anderswo erspart.
