Aufgebot
Wer sich verlobte, musste früher das Aufgebot bestellen. Dabei wurde eine Woche lang öffentlich bekanntgegeben, dass ein Paar eine Eheschließung plant. Durch die öffentliche Bekanntmachung wurde jedem Zeit gegeben, sich zu melden, der Einsprüche gegen diese Hochzeit haben sollte – zum Beispiel, wenn einer der Verlobten bereits durch eine Ehe gebunden war oder es andere Ehehindernisse gab. Welche Ehehindernisse bzw. -verbote es gibt, kann im Ehegesetz nachgelesen werden.
Beim Standesamt das Aufgebot bestellen
Im Juli 1998 wurde das öffentliche Aufgebot abgeschafft und durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Der jeweilige Standesbeamte ist dabei verpflichtet herauszufinden, ob es für die geplante Heirat ein Ehehindernis gibt. In der Kirche wird auch jetzt noch die Gemeinde über eine geplante Hochzeit informiert, um ihr Gelegenheit zum Einspruch zu geben.
Aufgebot – welche Dokumente sind nötig?
Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dem das Brautpaar seinen Wohnsitz hat. Für diese Anmeldung benötigt das Brautpaar einige Dokumente und Unterlagen, wie einen gültigen Personalausweis, eine Aufenthaltsbescheinigung und eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (alternativ: eine Abstammungsurkunde von den Eltern des Brautpaares, oder die Geburtsurkunde). Handelt es sich nicht um die erste Ehe, ist einer der Partner kein deutscher Staatsbürger oder ist einer der Partner adoptiert, werden zusätzliche Dokumente benötigt.
Hier finden Sie noch mehr Infos rund um das Aufgebot, ...
... die kirchliche Trauung, ...

... die standesamtliche Trauung



